Datenschutzerklärung für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Informationen gemäß Art. 13 DSGVO


Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ist die

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

Hoffstraße 1a

76133 Karlsruhe

Telefon: +49 721/85005-0

E-Mail: poststelle(a)gpabw.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse:

dsb(a)gpabw.de

Personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erheben:

Um im Bewerbungsverfahren sachgerechte und rechtmäßige Auswahlentscheidungen treffen zu können, erhebt die GPA von Bewerberinnen und Bewerbern Informationen zur Person, zum beruflichen Werdegang, zur Ausbildung, zu fachlichen und persönlichen Qualifikationen sowie ggf. Angaben zu einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung. Diese Angaben, insbesondere Ihre Leistungsnachweise, Lebensläufe, das Anschreiben und sonstigen Unterlagen enthalten personenbezogene Daten i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO.

Sind Sie zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten verpflichtet?

Sie sind weder gesetzlich noch auf andere Weise dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Allerdings ist die Bereitstellung dieser Daten für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Die rechtlichen Vorgaben für ein Bewerberauswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen. Das Fehlen der hierfür relevanten Angaben zu Ihrer Person kann somit zur Folge haben, dass wir Sie als Bewerberin oder Bewerber bei der Vergabe des Dienstpostens / der Stelle nicht berücksichtigen können.

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung:

Ihre Daten werden von uns ausschließlich und nur im notwendigen Umfang verarbeitet, um zum Zwecke der Begründung eines Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnisses beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 5 mit Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. e DSGVO und bei besonderen Datenkategorien wie Gesundheitsdaten Art. 9 Abs. 2 lit. b und h DSGVO i. V. mit Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 15 Landesdatenschutzgesetz und §§ 83 bis 85 Landesbeamtengesetz. Die Vorschriften des Beamtenrechts gelten in diesem Zusammenhang auch für Beschäftigungsverhältnisse.  

Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?

Zu Ihren personenbezogenen Bewerbungsdaten erhalten nur diejenigen personalverantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GPA Zugang, die für die Durchführung des Auswahlverfahrens zuständig sind. Die Interessenvertretungen (Personalrat und Schwerbehindertenvertretung) erhalten die Daten, damit diese ihre Aufgaben nach dem Landespersonalvertretungsgesetz und nach den sozialgesetzlichen Vorgaben erfüllen können (§15 Abs. 2 LDSG). Beim Schalten der Stellenanzeige und beim Empfang und der Verwaltung der Bewerbungen mit einem Bewerbungssystem unterstützt uns nach unseren Weisungen ein externer Dienstleister, mit dem wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen haben, um die Einhaltung der Datenschutzvorschriften auch durch unseren Dienstleister sicher zu stellen.

Keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall:

Im Bewerbungs- und Auswahlverfahren setzen wir keine Verfahren einer automatisierten Entscheidungsfindung ein.

Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Sofern kein Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis mit Ihnen begründet wird, löschen wir die Bewerbungsdaten / Bewerbungsunterlagen spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Führt das Bewerbungsverfahren zu Ihrer Einstellung, werden Ihre Unterlagen, soweit sie für die Durchführung des Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind, Teil Ihrer Personalakte. Übermittelte Daten, die hierfür nicht erforderlich sind, werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.

Ihre Betroffenenrechte:

Als von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person haben Sie, soweit eine Datenverarbeitung im Rechtssinne vorliegt, gegenüber der GPA im nach datenschutzrechtlichen Vorgaben bestehenden Umfang ein Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO), ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

Außerdem steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu (Art. 77 DSGVO), insbesondere beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg.

Weitergehende Informationen zu Ihren Betroffenenrechten enthält die allgemeine Datenschuzterklärung auf der Website der GPA.